Rechtsprechung
BGH, 15.10.2004 - V ZR 223/03 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 675, 433
Vom Verkäufer übernommene Beratungspflicht des Käufers bei Kapitalanlagemodell - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung von Beratungspflichten; Angaben zu dem bei einem Weiterverkauf einer Eigentumswohnung erzielbaren Gewinn als lediglich wertende Anpreisung mit erkennbar spekulativem Charakter; Vorliegen von Beratungsfehlern bei Anpreisung ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Beratungspflicht bei Immobilienkauf
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 675 § 433
Übernahme und Verletzung von Beratungspflichten durch den Verkäufer - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Beratungsverschulden bei Finanzierungs-Kauf
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Haftung des Verkäufers wegen Verletzung von Beratungspflichten hinsichtlich der Sicherheit und der Finanzierung der Immobilie
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB §§ 675, 433
Zur Haftung des Verkäufers eines Grundstücks, der die Beratung des Käufers übernommen hat - koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Immobilienverkäufer: Haftung wegen übersteigerter Wertenwicklungsprognose
- vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)
Verkäufer haftet
- kanzlei-klumpe.de , S. 7 (Leitsatz)
Haftung des Immobilienverkäufers wegen unwahrscheinlicher Prognosen zur Wertsteigerung und zur Wiederverkaufsgewinnerwartung
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Selbständiger Beratungsvertrag bei Immobilienkauf; Beratungspflichten des Verkäufers
Verfahrensgang
- LG Duisburg, 07.08.2002 - 4 O 149/02
- OLG Düsseldorf, 06.06.2003 - 14 U 171/02
- BGH, 15.10.2004 - V ZR 223/03
Papierfundstellen
- NJW 2005, 983
- ZIP 2005, 306
- MDR 2005, 326
- NZM 2005, 118
- WM 2005, 69
- DB 2005, 1163 (Ls.)
Wird zitiert von ... (102) Neu Zitiert selbst (17)
- BGH, 14.03.2003 - V ZR 308/02
Aufklärungspflicht des Verkäufers über Provisionsverpflichtung gegenüber dem …
Auszug aus BGH, 15.10.2004 - V ZR 223/03
Dabei steht es einem Rat gleich, wenn der Verkäufer bei Vertragsverhandlungen ein Berechnungsbeispiel über Kosten und finanzielle Vorteile des Erwerbs vorlegt, das den Geschäftsabschluß fördern soll (Senat, BGHZ 140, 111, 115; 156, 371, 374;… Urt. v. 6. April 2001, V ZR 402/99, NJW 2001, 2021; Urt. v. 14. März 2003, V ZR 308/02, NJW 2003, 1811, 1812;… Urt. v. 8. Oktober 2004, V ZR 18/04, Umdruck S. 7).Der Verkäufer muß dabei insbesondere die mit einer von ihm vorgeschlagenen Finanzierung des Kaufs verbundenen finanziellen Auswirkungen, einschließlich in eine Aufwandsberechnung eingestellte Steuervorteile, zutreffend darstellen (vgl. Senat, Urt. v. 14. März 2003, V ZR 308/02, aaO, sowie Senat, BGHZ 114, 263, 268 für die Haftung wegen Verschuldens bei Vertragsschluß) und im Zeitpunkt der Beratung bereits abzusehende ungünstige Veränderungen der Mieteinnahmen oder Unterhaltungskosten bei der Berechnung der Finanzierungslasten berücksichtigen (vgl. Senat, BGHZ 156, 371, 378).
Reichen die bei optimistischer Prognose realistischerweise zu erwartenden Wertsteigerungen von Eigentumswohnungen noch nicht einmal aus, um nach fünf Jahren einen Verkaufserlös zu erzielen, der alle Kosten des Erwerbers deckt, hat der Verkäufer falsche Vorstellungen über die Werthaltigkeit der Immobilie geweckt und damit seine Verpflichtung verletzt, über alle Umstände aufzuklären, die für eine von ihm als Kaufanreiz herausgestellte Rentabilität des Erwerbs von Bedeutung sind oder sein können (…vgl. Senat, Urt. v. 30. Oktober 1988, V ZR 144/86, WM 1988, 48, 50; Urt. v. 14. März 2003, V ZR 308/02, NJW 2003, 1811, 1812;… siehe auch Senat, Urt. v. 20. November 1987, V ZR 66/86, WM 1988, 95, 96).
Im Regelfall muß der Verkäufer den Käufer nicht auf ein für diesen ungünstiges Geschäft hinweisen, sondern darf davon ausgehen, daß sich sein künftiger Vertragspartner über Art und Umfang seiner Vertragspflichten im eigenen Interesse Klarheit verschafft hat (Senat, Urt. v. 14. März 2003, V ZR 308/02, aaO).
Zur Zurechnung der Beratungstätigkeit von Untervermittlern weist der Senat auf die in seinem Urteil vom 14. März 2003 (V ZR 308/02, NJW 2003, 1811) dargestellten Grundsätze hin.
c) Ist die Wohnung den Kaufpreis nicht wert, steht zugleich fest, daß dem Kläger durch die unrichtige Beratung ein Schaden entstanden ist (zum Erfordernis eines Schadens vgl. Senat, BGHZ 140, 111, 117; Senat, Urt. v. 14. März 2003, V ZR 308/02, aaO), auf den sich der Kläger allerdings durch die Ablösung seines alten Bankdarlehens zugeflossene Vorteile, soweit diese der Beklagten zuzurechnen sind, anrechnen lassen muß.
- BGH, 31.10.2003 - V ZR 423/02
Voraussetzungen eines zu einem Kaufvertrag hinzutretenden Beratungsvertrages; …
Auszug aus BGH, 15.10.2004 - V ZR 223/03
Dabei steht es einem Rat gleich, wenn der Verkäufer bei Vertragsverhandlungen ein Berechnungsbeispiel über Kosten und finanzielle Vorteile des Erwerbs vorlegt, das den Geschäftsabschluß fördern soll (Senat, BGHZ 140, 111, 115; 156, 371, 374;… Urt. v. 6. April 2001, V ZR 402/99, NJW 2001, 2021;… Urt. v. 14. März 2003, V ZR 308/02, NJW 2003, 1811, 1812;… Urt. v. 8. Oktober 2004, V ZR 18/04, Umdruck S. 7).Bei dem Erwerb einer Immobilie zu Anlagezwecken sind dies zunächst die Aufwendungen, die der Interessent erbringen muß, um das Objekt mit seinen Mitteln erwerben und halten zu können (Senat, BGHZ 156, 371, 377).
Der Verkäufer muß dabei insbesondere die mit einer von ihm vorgeschlagenen Finanzierung des Kaufs verbundenen finanziellen Auswirkungen, einschließlich in eine Aufwandsberechnung eingestellte Steuervorteile, zutreffend darstellen (…vgl. Senat, Urt. v. 14. März 2003, V ZR 308/02, aaO, sowie Senat, BGHZ 114, 263, 268 für die Haftung wegen Verschuldens bei Vertragsschluß) und im Zeitpunkt der Beratung bereits abzusehende ungünstige Veränderungen der Mieteinnahmen oder Unterhaltungskosten bei der Berechnung der Finanzierungslasten berücksichtigen (vgl. Senat, BGHZ 156, 371, 378).
- BGH, 06.04.2001 - V ZR 402/99
Aufklärungspflichten des Verkäufers einer Eigentumswohnung
Auszug aus BGH, 15.10.2004 - V ZR 223/03
Dabei steht es einem Rat gleich, wenn der Verkäufer bei Vertragsverhandlungen ein Berechnungsbeispiel über Kosten und finanzielle Vorteile des Erwerbs vorlegt, das den Geschäftsabschluß fördern soll (Senat, BGHZ 140, 111, 115; 156, 371, 374; Urt. v. 6. April 2001, V ZR 402/99, NJW 2001, 2021;… Urt. v. 14. März 2003, V ZR 308/02, NJW 2003, 1811, 1812;… Urt. v. 8. Oktober 2004, V ZR 18/04, Umdruck S. 7).b) Sollte dies zutreffen, wird - weil ein Verkäufer, der die Rentabilität eines Immobilienerwerbs zu Anlagezwecken unter Anpreisung von Wertsteigerungsmöglichkeiten herausstellt, den Verkehrswert des Objekts nicht außer Acht lassen darf - von einer schuldhaften Verletzung des Beratungsvertrags auszugehen sein, deren Ursächlichkeit für den Kaufentschluß vermutet wird (vgl. Senat, Urt. v. 6. April 2001, V ZR 402/99, NJW 2001, 2021).
- BGH, 27.11.1998 - V ZR 344/97
Haftung eines Immobilienverkäufers für die Richtigkeit eines Berechnungsbeispiels …
Auszug aus BGH, 15.10.2004 - V ZR 223/03
Dabei steht es einem Rat gleich, wenn der Verkäufer bei Vertragsverhandlungen ein Berechnungsbeispiel über Kosten und finanzielle Vorteile des Erwerbs vorlegt, das den Geschäftsabschluß fördern soll (Senat, BGHZ 140, 111, 115; 156, 371, 374;… Urt. v. 6. April 2001, V ZR 402/99, NJW 2001, 2021;… Urt. v. 14. März 2003, V ZR 308/02, NJW 2003, 1811, 1812;… Urt. v. 8. Oktober 2004, V ZR 18/04, Umdruck S. 7).c) Ist die Wohnung den Kaufpreis nicht wert, steht zugleich fest, daß dem Kläger durch die unrichtige Beratung ein Schaden entstanden ist (zum Erfordernis eines Schadens vgl. Senat, BGHZ 140, 111, 117;… Senat, Urt. v. 14. März 2003, V ZR 308/02, aaO), auf den sich der Kläger allerdings durch die Ablösung seines alten Bankdarlehens zugeflossene Vorteile, soweit diese der Beklagten zuzurechnen sind, anrechnen lassen muß.
- BGH, 30.10.1987 - V ZR 144/86
Zusicherung von Steuervorteilen
Auszug aus BGH, 15.10.2004 - V ZR 223/03
Haftungsbegründend sind dabei nicht sich nachträglich als unrichtig erweisende Prognosen zur Entwicklung des Immobilienmarktes, sondern unrichtige bzw. unterlassene Angaben zu spezifischen, aus den individuellen Gegebenheiten der Immobilie folgenden Risiken, welche die in Aussicht gestellte Rentabilität des Erwerbs erheblich zu mindern oder gar auszuschließen vermögen (vgl. Senat, Urt. v. 30. Oktober 1987, V ZR 144/86, WM 1988, 48, 50 für die Haftung wegen Verschuldens bei Vertragsschluß).Reichen die bei optimistischer Prognose realistischerweise zu erwartenden Wertsteigerungen von Eigentumswohnungen noch nicht einmal aus, um nach fünf Jahren einen Verkaufserlös zu erzielen, der alle Kosten des Erwerbers deckt, hat der Verkäufer falsche Vorstellungen über die Werthaltigkeit der Immobilie geweckt und damit seine Verpflichtung verletzt, über alle Umstände aufzuklären, die für eine von ihm als Kaufanreiz herausgestellte Rentabilität des Erwerbs von Bedeutung sind oder sein können (vgl. Senat, Urt. v. 30. Oktober 1988, V ZR 144/86, WM 1988, 48, 50;… Urt. v. 14. März 2003, V ZR 308/02, NJW 2003, 1811, 1812;… siehe auch Senat, Urt. v. 20. November 1987, V ZR 66/86, WM 1988, 95, 96).
- BGH, 20.11.1987 - V ZR 66/86
Steuerliche Abzugsmöglichkeiten und spekulative Wertsteigerungserwartungen - …
Auszug aus BGH, 15.10.2004 - V ZR 223/03
b) Der Beratungsvertrag verpflichtet den Verkäufer zu richtiger und vollständiger Information über die tatsächlichen Umstände, die für den Kaufentschluß des Interessenten von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können (vgl. BGHZ 123, 126, 129; Senat, Urt. v. 20. November 1987, V ZR 66/86, WM 1988, 95, 96).Reichen die bei optimistischer Prognose realistischerweise zu erwartenden Wertsteigerungen von Eigentumswohnungen noch nicht einmal aus, um nach fünf Jahren einen Verkaufserlös zu erzielen, der alle Kosten des Erwerbers deckt, hat der Verkäufer falsche Vorstellungen über die Werthaltigkeit der Immobilie geweckt und damit seine Verpflichtung verletzt, über alle Umstände aufzuklären, die für eine von ihm als Kaufanreiz herausgestellte Rentabilität des Erwerbs von Bedeutung sind oder sein können (…vgl. Senat, Urt. v. 30. Oktober 1988, V ZR 144/86, WM 1988, 48, 50;… Urt. v. 14. März 2003, V ZR 308/02, NJW 2003, 1811, 1812; siehe auch Senat, Urt. v. 20. November 1987, V ZR 66/86, WM 1988, 95, 96).
- BGH, 13.01.2000 - III ZR 62/99
Haftung des Vermittlers von Kapitalanlagen
Auszug aus BGH, 15.10.2004 - V ZR 223/03
Den im Kaufvertrag enthaltenen Haftungsausschluß für außerhalb des Vertrags gegebene Zusagen und Erklärungen hat das Berufungsgericht zu Recht als unwirksam angesehen (vgl. BGH, Urt. v. 13. Januar 2000, III ZR 62/99, WM 2000, 426, 429). - BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93
Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren
Auszug aus BGH, 15.10.2004 - V ZR 223/03
b) Der Beratungsvertrag verpflichtet den Verkäufer zu richtiger und vollständiger Information über die tatsächlichen Umstände, die für den Kaufentschluß des Interessenten von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können (vgl. BGHZ 123, 126, 129;… Senat, Urt. v. 20. November 1987, V ZR 66/86, WM 1988, 95, 96). - BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03
Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren; …
Auszug aus BGH, 15.10.2004 - V ZR 223/03
Liegt aber eine zulässige Berufung vor, so ist das angefochtene Urteil nicht nur auf Rechtsfehler hin zu überprüfen, vielmehr gehört es gemäß § 513 Abs. 1 ZPO zu den Aufgaben des Berufungsgerichts, das Urteil der Vorinstanz - auch ohne dahingehende Rüge - auf konkrete Anhaltspunkte für Zweifel hinsichtlich der Richtigkeit und Vollständigkeit der getroffenen Tatsachenfeststellungen zu prüfen und etwaige Fehler zu beseitigen (Senat, Urt. v. 12. März 2004, V ZR 257/03, WM 2004, 845, 848). - BGH, 19.03.2004 - V ZR 104/03
Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen; …
Auszug aus BGH, 15.10.2004 - V ZR 223/03
Festgestellt in diesem Sinn sind nur Tatsachen, hinsichtlich derer das erstinstanzliche Gericht aufgrund einer freien Beweiswürdigung gemäß § 286 Abs. 1 ZPO die Entscheidung getroffen hat, daß sie wahr oder unwahr sind, sowie Tatsachen, die es seiner Entscheidung ohne Prüfung der Wahrheit zugrunde gelegt hat, sei es, daß sie offenkundig oder gerichtsbekannt (§ 291 ZPO), ausdrücklich zugestanden (§ 288 ZPO) oder unstreitig (§ 138 Abs. 3 ZPO) waren oder sich aus gesetzlichen Vermutungen oder Beweis- und Auslegungsregeln ergeben haben (Senat, Urt. v. 19. März 2004, V ZR 104/03, NJW 2004, 2152, 2153, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt). - BGH, 28.05.2003 - XII ZB 165/02
Inhaltliche Anforderungen an die Berufungsbegründung nach neuem Recht
- BGH, 26.04.1991 - V ZR 165/89
Haftung des Verkäufers für Pflichtverletzung des Verhandlungsgehilfen; Werbung …
- BGH, 08.10.2004 - V ZR 18/04
Anforderungen an die Dauer einer Beratung; Offenbarung sog. externer Entgelte; …
- BGH, 09.03.1989 - III ZR 269/87
Aufklärungspflicht einer Bank beim Abschluß eines mit einer …
- BGH, 21.05.2003 - VIII ZB 133/02
Inhaltliche und formale Anforderungen an die Auseinandersetzung mit dem …
- BGH, 26.06.2003 - III ZB 71/02
Anforderungen an den Inhalt einer Berufungsbegründung vor dem Hintergrund der …
- BGH, 03.04.1990 - XI ZR 261/89
Ermittlung der Gesamtbelastung bei Vereinbarung eines Festkredits mit …
- BGH, 13.06.2008 - V ZR 114/07
Darlegungs- und Beweislast bei Verletzung eines Beratungsvertrages im Rahmen des …
a) Der Beratungsvertrag verpflichtet den Verkäufer zu richtiger und vollständiger Information über die tatsächlichen Umstände, die für den Kaufentschluss des Interessenten von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können (Senat, Urt. v. 15. Oktober 2004, V ZR 223/03, NJW 2005, 983;… Urt. v 14. Januar 2005, V ZR 260/03, WuM 2005, 205, 206).Die Ermittlung des (monatlichen) Eigenaufwands ist daher das Kernstück der Beratung (Senat, BGHZ 156, 371, 377; Urt. v. 15. Oktober 2004, V ZR 223/03, aaO;… Urt. v 14. Januar 2005, V ZR 260/03, aaO - std. Rspr.).
- BGH, 22.04.2016 - V ZR 256/14
Bestreiten des Inhalts eines von dem bevollmächtigten Untervermittler einer …
Beweispflichtig dafür, dass ein solcher Gewinn angesichts des Kaufpreises von vornherein unrealistisch war (vgl. dazu Senat, Urteil vom 15. Oktober 2004 - V ZR 223/03, NJW 2005, 983, 984), ist der Kläger. - BGH, 09.11.2007 - V ZR 25/07
Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Beratungsfehlern; …
Zudem ist der Verkäufer einer Immobilie, auch wenn er die Beratung des Käufers über Kosten, Finanzierungsmöglichkeiten und steuerliche Vorteile des Erwerbs übernommen hat, grundsätzlich nicht verpflichtet, den Wert der Immobilie offen zu legen oder irrige Vorstellungen seines Verhandlungspartners über die Angemessenheit des Kaufpreises zu korrigieren (Senat, Urt. v. 15. Oktober 2004, V ZR 223/03, WM 2005, 69, 71).
- OLG München, 05.06.2019 - 15 U 318/18
Honorarforderung eines Rechtsanwalts
Dahingehende Fehler des Erstgerichts bei der Feststellung des Sachverhalts ergeben sich weder aus dem Vorbringen der Klägerin noch aus der von Amts wegen vorzunehmenden Überprüfung durch den Senat (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 15.10.2004 - V ZR 223/03, Rn. 17 bei juris). - BGH, 17.06.2016 - V ZR 134/15
Haftung wegen fehlerhafter Beratung bei finanziertem Immobilienerwerb: …
Er verletzt daher seine Beratungspflichten, wenn er ein in tatsächlicher Hinsicht unzutreffendes Bild der Ertragserwartung oder des Wertsteigerungspotentials gibt und den Interessenten dadurch zum Vertragsschluss veranlasst (Bestätigung von Senat, Urteil vom 15. Oktober 2004, V ZR 223/03, NJW 2005, 983).Er verletzt daher seine Beratungspflichten, wenn er ein in tatsächlicher Hinsicht unzutreffendes, zu positives Bild der Ertragserwartung der Immobilie oder ihres Wertsteigerungspotentials gibt und den Interessenten dadurch zum Vertragsschluss veranlasst (vgl. Senat, Versäumnisurteil vom 15. Oktober 2004 - V ZR 223/03, NJW 2005, 983;… Urteil vom 20. Juli 2007 - V ZR 227/06, NJW-RR 2007, 1660 Rn. 9).
Haftungsbegründend sind dabei nicht sich nachträglich als unrichtig erweisende Prognosen zur Entwicklung des Immobilienmarktes, sondern unrichtige bzw. unterlassene Angaben zu spezifischen, aus den individuellen Gegebenheiten der Immobilie folgenden Risiken, welche die in Aussicht gestellte Rentabilität des Erwerbs erheblich zu mindern oder gar auszuschließen vermögen (vgl. Senat, Versäumnisurteil vom 15. Oktober 2004 - V ZR 223/03, aaO, 983 mwN).
Reichen die bei optimistischer Prognose realistischerweise zu erwartenden Wertsteigerungen von Eigentumswohnungen noch nicht einmal aus, um nach dem angegebenen Zeitraum einen Verkaufserlös zu erzielen, der alle Kosten des Erwerbers deckt, hat der Verkäufer falsche Vorstellungen über die Werthaltigkeit der Immobilie geweckt und damit seine Verpflichtung verletzt, über alle Umstände aufzuklären, die für eine von ihm als Kaufanreiz herausgestellte Rentabilität des Erwerbs von Bedeutung sind oder sein können (Senat, Versäumnisurteil vom 15. Oktober 2004 - V ZR 223/03, aaO, 984 f. mwN).
c) Ist der dargestellte gewinnbringende Verkauf der Wohnung nach zehn Jahren wegen eines überhöhten Erwerbspreises jedoch von vornherein ausgeschlossen oder zumindest gänzlich unwahrscheinlich, hat der Verkäufer falsche Vorstellungen über die Werthaltigkeit der Immobilie geweckt und damit seine Verpflichtung verletzt, über alle Umstände aufzuklären, die für eine von ihm als Kaufanreiz herausgestellte Rentabilität des Erwerbs von Bedeutung sind oder sein können (vgl. Senat, Versäumnisurteil vom 15. Oktober 2004 - V ZR 223/03, NJW 2005, 983).
- BGH, 23.02.2018 - V ZR 302/16
Aufrechnung des Grundstückseigentümers gegenüber dem Grundschuldzessionar mit …
(1) Für die Frage, ob ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung, welches Voraussetzung sowohl des Wuchertatbestands des § 138 Abs. 2 BGB als auch eines wucherähnlichen Rechtsgeschäfts nach § 138 Abs. 1 BGB ist (Senat, Urteil vom 15. Oktober 2004 - V ZR 223/03, NJW 2005, 983), vorliegt, kommt es zunächst auf einen Vergleich zwischen dem objektiven Wert der beiderseitigen Leistungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses an. - OLG München, 05.06.2019 - 15 U 319/18
Anwaltliche Vergütungsvereinbarung- AGB-rechtliche Unwirksamkeit einer …
Dahingehende Fehler des Erstgerichts bei der Feststellung des Sachverhalts ergeben sich weder aus dem Vorbringen des Klägers noch aus der von Amts wegen vorzunehmenden Überprüfung durch den Senat (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 15.10.2004 - V ZR 223/03, Rn. 17 bei juris). - KG, 22.12.2014 - 24 U 169/13
Verbraucherdarlehensvertrag: Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines erst im …
Soweit sich die Klägerin erstinstanzlich auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15.10.2004 (V ZR 223/03 - WM 2005, 69) berufen hat, bezieht sich dieses auf die Beratung eines Käufers durch den Verkäufer, verhält sich aber nicht zur Begründung eines Beratungsverhältnisses mit der finanzierenden Bank. - BGH, 30.11.2007 - V ZR 284/06
Beratungspflicht des Verkäufers hinsichtlich der Funktionsweise eines …
c) Zu Recht hat das Berufungsgericht angenommen, dass die Kausalität des Beratungsfehlers für den Kaufentschluss vermutet wird (…dazu Senat, Urt. v. 6. April 2001, V ZR 402/99, NJW 2001, 2021, 2022; Urt. v. 15. Oktober 2004, V ZR 223/03, NJW 2005, 983, 985;… Urt. v. 14. Januar 2005, V ZR 260/03, WuM 2005, 205, 207). - OLG Zweibrücken, 22.09.2008 - 7 U 101/05 Damit gelten auch für ihn dieselben Pflichten, wie sie etwa den Verkäufer einer als Steuersparmodell vermarkteten Eigentumswohnung treffen, der zusätzlich die Beratung des Interessenten übernommen hat (vgl. dazu BGH NJW 2005, 983 [BGH 15.10.2004 - V ZR 223/03] und WuM 2005, 205, [BGH 14.01.2005 - V ZR 260/03] juris Rn. 18).
Dies geschah zwar in erster Linie im Zusammenhang mit einer erleichterten Wiederverkäuflichkeit - sog. "Fungibilität" ( BGH NJW 2005, 983 f. [BGH 15.10.2004 - V ZR 223/03] ).
Davon unabhängig aber können allgemein auch unrichtige oder unterlassene Angaben zur aus deren individuellen Gegebenheiten folgenden Werthaltigkeit der Immobilie haftungsbegründend sein (vgl. BGH NJW 2005, 983 [BGH 15.10.2004 - V ZR 223/03] und 984).
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ( BGH NJW 2005, 983 [BGH 15.10.2004 - V ZR 223/03] ) sind auch die in eine Aufwandsberechnung einzustellenden Steuervorteile zutreffend darzustellen.
Nachdem, wie ausgeführt, die Wohnung den Kaufpreis nicht wert war, steht ein solcher Schaden ohne weiteres fest ( BGH NJW 2005, 983, 985 [BGH 15.10.2004 - V ZR 223/03] ).
- BGH, 20.07.2007 - V ZR 227/06
Voraussetzungen eines neben einem Grundstückskaufvertrag abgeschlossenen …
- BGH, 13.10.2006 - V ZR 66/06
Pflicht des beratenden Verkäufers einer Eigentumswohnung zur Aufklärung über das …
- BGH, 18.07.2008 - V ZR 71/07
Beitritt zum Mietpool - Aufklärungspflichten des Verkäufers
- BGH, 03.06.2008 - XI ZR 131/07
Mietpoolbeitritt - kein Rückabwicklungsanspruch bei Aufklärungspflichtverletzung
- BGH, 23.04.2013 - XI ZR 405/11
Bankenhaftung beim finanzierten Immobilienerwerb zur Steuerersparnis: …
- OLG Saarbrücken, 02.02.2007 - 8 U 667/05
Zur Aufklärungspflicht eines Immobilienverkäufers über die finanziellen …
- OLG Celle, 13.02.2007 - 16 U 5/06
Pflicht der kreditgebenden Bank zur Risikoaufklärung über das finanzierte …
- BGH, 18.07.2008 - V ZR 70/07
Zum Beratungsfehler eines Verkäufers bei defizitärer Entwicklung eines Mietpools
- OLG Hamm, 23.03.2012 - 11 U 72/11
Rechtsfolgen der Nichteinhaltung der Frist des § 17 Abs. 2a S. 2 Nr. 2 BeurkG bei …
- OLG Hamm, 16.11.2006 - 22 U 28/06
Haftung des Immobilienverkäufers wegen Falschberatung aus einem Beratungsvertrag
- BGH, 06.06.2008 - V ZR 50/07
Anforderungen an die Beratung über die Rentabilität eines Immobilienerwerbs zu …
- BGH, 30.03.2007 - V ZR 89/06
Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages wegen enttäuschter Erwartungen über …
- OLG München, 17.12.2019 - 18 U 3363/19
Schadensersatz für einen vom Diesel-Abgasskandal betroffenen Gebrauchtwagen …
- BGH, 01.03.2013 - V ZR 279/11
Grundstückskaufvertrag: Stillschweigende Bevollmächtigung eines Vermittlers zur …
- OLG Celle, 08.03.2005 - 16 U 193/04
Aus einem Beratungsvertrag resultierende Beratungspflichten bei einem …
- OLG München, 07.08.2015 - 25 U 546/15
Beweislastverteilung im Deckungsprozess bei der Geltendmachung von …
- OLG Hamburg, 17.09.2008 - 11 U 39/07
- OLG Karlsruhe, 21.06.2006 - 15 U 64/04
Konkludenter Beratungsvertrag zwischen Verkäufer und Käufer einer …
- OLG Celle, 26.04.2005 - 16 U 187/04
Beanspruchung der Rückabwicklung eines Kaufvertrages über Wohnraum; …
- OLG Hamm, 26.10.2006 - 22 U 33/06
Rückabwicklung des Kaufvertrages bei Verletzung einer vom Verkäufer übernommenen …
- BGH, 14.01.2005 - V ZR 260/03
Zustandekommen eines Beratungsvertrages im Rahmen des Erwerbs einer Immobilie
- OLG Brandenburg, 24.09.2009 - 5 U 83/07
Beratung hinsichtlich eines Immobilienerwerbs zur Alterssicherung: …
- OLG Hamm, 15.01.2007 - 22 U 125/04
Beratungsvertrag bei Kauf einer Immobilie - pVV bei schuldhaft zu niedrig …
- OLG Düsseldorf, 29.03.2007 - 6 U 308/05
Keine Haftung der kreditgebenden Bank für Pflichtverletzungen des Vermittlers …
- OLG Hamm, 07.09.2006 - 22 U 55/06
Pflichtverletzung aus Beratervertrag vor Abschluß eines notariellen …
- OLG München, 11.05.2022 - 10 U 2165/21
Erschütterung des Anscheinsbeweises bei Auffahrunfall
- VGH Baden-Württemberg, 08.06.2004 - 6 S 22/04
Öffentliches Interesse an sofortiger Vollziehung einer Anordnung nach § 17 Abs 1 …
- LG München II, 10.01.2019 - 9 O 2062/11
Schadensersatzansprüche eines Darlehensnehmers wegen schuldhafter …
- OLG Düsseldorf, 25.01.2017 - 14 U 65/15
Vorvertragliche Aufklärungspflichten der darlehensgebenden Bank hinsichtlich der …
- BGH, 09.11.2007 - V ZR 281/06
Haftung des Verkäufers einer Immobilie wegen Verstoßes gegen Beratungspflichten
- OLG Karlsruhe, 24.03.2005 - 11 U 31/04
Kapitalanlageberatung: Zurechnung des Handelns eines selbstständigen …
- BGH, 05.05.2011 - VII ZR 47/08
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision: Zulässigkeit bei objektiv …
- OLG Celle, 29.03.2007 - 8 U 143/06
Verletzung eines Beratungsvertrages beim Verkauf sog. Schrottimmobilien; Pflicht …
- OLG Düsseldorf, 15.11.2007 - 6 U 165/06
Schadensersatzpflicht nach den Grundsätzen der positiven Vertragsverletzung wegen …
- OLG Hamm, 26.04.2007 - 22 U 117/06
Schadensersatz wegen schuldhafter Falschberatung im Zusammenhang mit dem Erwerb …
- BGH, 10.11.2006 - V ZR 73/06
Beratungspflichten des Verkäufers einer Eigentumswohnung
- OLG München, 26.03.2012 - 18 U 3956/11
Eigentumswohnungskauf: Vorvertragliche Aufklärungspflicht über das Bestehen …
- OLG Hamm, 15.10.2007 - 22 U 31/06
Anspruch auf Schadensersatz wegen Verstoß gegen Pflichtverletzung aus …
- OLG Celle, 11.10.2007 - 8 U 126/07
Fehlerhafte Angaben über das Wertsteigerungspotential einer Immobilie sowie über …
- BGH, 06.07.2007 - V ZR 274/06
Zustandekommen eines Beratungsvertrages im Rahmen eines Immobilienkaufs; …
- LG Berlin, 17.08.2005 - 22 O 127/05
- OLG München, 14.01.2015 - 13 U 1188/14
Anspruch auf Kaufpreis aus einem notariellen Kaufvertrag
- OLG Hamm, 23.10.2007 - 19 U 8/07
Schadensersatz, Falschberatung, Naturalrestitution
- OLG Bamberg, 31.01.2008 - 1 U 184/06
Bankenhaftung: Aufklärungspflichten bei Beratung über die Finanzierung eines …
- OLG Hamm, 17.01.2008 - 22 U 113/07
Voraussetzungen des Schadensersatzanspruches wegen Verletzung von Pflichten aus …
- VerfGH Bayern, 24.03.2014 - 87-VI-12
Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen zu einer …
- OLG Hamm, 07.10.2008 - 34 U 89/07
Aufklärungspflichten des finanzierenden Kreditinstituts bei steuersparenden …
- KG, 27.07.2007 - 13 U 36/06
Bankenhaftung bei kreditfinanzierter Kapitalanlage in Immobilien: Umfang der …
- OLG Frankfurt, 03.11.2016 - 15 U 169/13
Vollstreckung aus Unterwerfungserklärung durch Titelgläubiger bei Abtretung der …
- OLG Hamm, 10.09.2007 - 22 U 34/05
Kein Beratungspflichtverletzung bei Immobilienkauf ohne unzutreffende Darstellung …
- OLG Hamm, 22.03.2007 - 22 U 183/04
Beratungspflichten beim Immobilienkauf - Keine Pflicht des Verkäufers zur …
- OLG München, 17.07.2012 - 13 U 4106/11
Architektenvertrag: Verjährung von Schadensersatzansprüchen im Übergangsfall; …
- OLG Brandenburg, 06.09.2006 - 4 U 175/05
Aufklärungs- und Hinweispflichten bei kreditfinanzierter …
- OLG Stuttgart, 21.12.2005 - 9 U 50/05
Bankenhaftung bei Finanzierung des Immobilienerwerbs zur Kapitalanlage: …
- OLG Brandenburg, 17.12.2008 - 4 U 50/08
Bankdarlehen zur Finanzierung einer Eigentumswohnung: Wissensvorsprung und …
- OLG Brandenburg, 19.03.2008 - 4 U 208/06
Kreditfinanzierter Immobilienkauf: Kausalitätsvermutung einer vorangegangenen …
- OLG Karlsruhe, 18.12.2007 - 17 U 73/07
Bankenhaftung bei kreditfinanziertem Immobilienerwerb: Voraussetzungen einer …
- OLG Stuttgart, 21.08.2006 - 10 U 154/06
Private Rentenversicherung: Auskunfts- und Beratungspflichten des Versicherers …
- OLG Hamburg, 26.08.2009 - 6 U 221/08
Haftung aus Kapitalanlageberatung: Abgrenzung zwischen Kapitalanlageberatungs- …
- LG Dortmund, 17.10.2006 - 3 O 88/05
Anspruch auf Freistellung von Darlehenslasten und auf Rückzahlung der auf das …
- LG Berlin, 27.06.2005 - 5 O 458/04
- OLG Stuttgart, 20.12.2022 - 10 U 96/22
Aufforderung zur unverzüglichen Mängelbeseitigung als wirksame Fristsetzung
- OLG München, 13.02.2020 - 18 U 6191/19
Begründeter Schadensersatzanspruch wegen des Erwerbs eines vom …
- OLG Hamm, 12.02.2009 - 4 U 171/08
Pflichten eines Anlageberaters
- OLG Schleswig, 19.01.2007 - 14 U 188/05
Pflichten des Beraters beim Immobilienkauf mit Beitritt zu einem Mietpool
- OLG München, 17.03.2020 - 18 U 6516/19
Sekundäre Darlegungslast des Herstellers zum Schädigungsvorsatz im sog. …
- OLG München, 14.01.2020 - 18 U 4697/19
Sittenwidrige Schädigung durch Inverkehrbringen eines Diesel-PKW mit …
- KG, 12.06.2007 - 13 U 33/06
- OLG München, 18.12.2007 - 13 U 3113/07
Hausverbot als wichtiger Kündigungsgrund?
- OLG Hamm, 25.10.2007 - 22 U 25/07
Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs auf Grund positiver …
- OLG Hamm, 19.10.2009 - 22 U 131/08
Zurückweisung der Vollstreckungsgegenklage gegen die Inanspruchnahme des Käufers …
- OLG Brandenburg, 01.07.2009 - 4 U 114/08
Kapitalanlage: Mietpoolrefinanzierter Immobilienkauf; Verschulden bei …
- OLG Hamm, 25.10.2007 - 22 U 46/07
Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs auf Grund positiver …
- OLG Hamm, 26.04.2007 - 22 U 130/06
- LG Köln, 24.02.2010 - 4 O 12/08
Ansprüche auf Rückabwicklung eines Kaufvertrags über ein Wohnungserbbaurecht …
- KG, 19.03.2008 - 24 U 91/07
Bankenhaftung beim finanzierten Eigentumswohnungskauf: Voraussetzungen für …
- OLG München, 10.07.2019 - 18 U 2829/18
Voraussetzungen der Geltendmachung der Einrede der Anfechtbarkeit
- OLG München, 23.06.2009 - 13 U 5313/08
Bauunternehmer wird nicht überwacht: Mitverschulden des Bestellers?
- LG Duisburg, 21.02.2006 - 13 O 3/05
Schadensersatz wegen fehlerhafter steuerrechtlicher Beratung im Zusammenhang mit …
- KG, 14.07.2006 - 3 U 17/05
- OLG Hamm, 02.12.2004 - 22 U 115/04
Sittenwidrige Überhöhung des Kaufpreises einer Immobilie; Voraussetzungen eines …
- OLG Hamburg, 23.02.2007 - 1 U 171/05
- OLG München, 20.12.2012 - 13 U 3128/12
Mit noch nicht bewährten Baustoffen geplant: Haftet der Architekt für spätere …
- LG Köln, 29.07.2009 - 2a O 75/05
Schadensersatzansprüche aufgrund einer Prospekthaftung bezüglich des Vertriebs …
- OLG Hamm, 02.12.2004 - 22 U 104/04
Sittenwidrige Überhöhung des Kaufpreises einer Eigentumswohnung; Voraussetzungen …
- LG Leipzig, 26.04.2012 - 5 O 3707/10
Kaufvertragstext nicht übergeben: Schadensersatz!
- OLG Celle, 23.07.2021 - 5 U 39/21
- LG Bielefeld, 29.07.2008 - 5 O 25/05
- LG Bielefeld, 10.07.2007 - 6 O 60/05
Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs aus positiver Vertragsverletzung …
- LAG Schleswig-Holstein, 11.12.2019 - 6 Sa 71 öD/19
Berufungsbegründung, Auseinandersetzung mit angegriffenem Urteil, mehrere …
- KG, 08.09.2006 - 4 U 110/05
- LG Berlin, 18.11.2005 - 36 O 173/04